Fahrtenkonzept

Schulwanderungen und Schulfahrten sind gemäß der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten in der Fassung vom 26.04.2013) Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der UNESCO- Schule Essen. In diesem Sinne sind sie fest im Schulprogramm verankert und dem dort formulierten Selbstverständnis der Schule verpflichtet. Die besondere Schulgemeinschaft und der spezielle Bildungs- und Erziehungsauftrag der UNESCO – Schule Essen verleihen daher den Schulwanderungen und Schulfahrten einen hohen Stellenwert im Rahmen der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Dementsprechend dienen deshalb Klassenfahrten in der Sekundarstufe I der besonderen Förderung des sozialen Miteinanders außerhalb des institutionalisierten Schullebens. Sie vermitteln die grundlegenden Werte der UNESCO-Schule (Leitbild), schaffen Identifikation mit der Schule und stärken das Gemeinschaftsgefühl.

Studienfahrten der Sekundarstufe II ermöglichen daneben auch Einblicke in das Alltagsverständnis verschiedener Kulturen und Weltanschauungen und erweitern die Offenheit gegenüber Neuem und Anderem. Sie bieten besonders unseren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten, konkrete Einblicke in die deutsche und europäische Kultur und die Lebensgewohnheiten zu gewinnen. Zudem erweitern, vertiefen und veranschaulichen sie das im Laufe der Schulzeit erworbene Wissen. Sie erhalten damit einen deutlichen Bezug zum Unterricht, erwachsen programmatisch aus dem Schulleben und dem Selbstbild der Schule.

 

SEK I

Jahrgangstufe 7

Eine zwei- bis dreitägige Klassenfahrt findet zu Beginn der Klassenstufe 7 statt. Sie dient dem Kennenlernen der neuen Mitschüler und der Schaffung einer Klassengemeinschaft. Die Vermittlung sozialer Umgangsformen und der Toleranz sowie das Training des sozialen Umgangs Miteinanders stehen dabei im Vordergrund. Die Grundwerte der UNESCO, denen gegenüber sich die Schule verpflichtet hat, werden während dieser Fahrt in Form eines „UNESCO-Führerscheins Teil 1“ als Leitfaden für das Schulleben und den Schulalltag vorgestellt und eingeübt.

Jahrgangsstufe 8

Eine drei- bis fünftägige Klassenfahrt findet im Laufe der Jahrgangsstufe 8 statt. Die Klassenfahrt wird Im Unterricht der Jahrgansstufe vor und nachbereitet. Hier steht vor allem die Stärkung der Klassengemeinschaft durch gemeinschaftliches Handeln im Vordergrund. Im Sinne der erlebnispädagogischen Gestaltung können so sozialen Kompetenzen weiter gefördert und gestärkt werden. Gerade in der durchaus schwierigen Entwicklungsphase dieser Altersgruppe dient diese Klassenfahrt aber auch der individuellen Identitätsfindung. Daneben gilt es aber auch, neue Erfahrungs- und Handlungsräume den Schülern zu eröffnen, besondere Lernerfahrung zu ermöglichen.

Jahrgangsstufe 10

Innerhalb der 10. Jahrgangsstufe findet eine eintägige Fahrt zum Haus der Geschichte in Bonn (Fach Geschichte) und in den Landtag NRW in Düsseldorf (Fach Politik) statt. Die Kosten liegen jeweils bei höchstens 10,00€.

Allgemein

Die Klassenfahrten der Sekundarstufe I sind eine Schulveranstaltung. Es gelten daher auch alle gesetzlichen Vorgaben und Regelungen der Schule. Die Teilnahme an der Fahrt ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend (§43 Abs.1 SchulG). In besonderen Ausnahmefällen ist auf begründeten Antrag bei der Schulleitung eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich (§43 Abs.3 SchulG/ WRL 4.2).

Sollte aus personellen, schulorganisatorischen Gründen oder pädagogischen Gründen die Durchführung einer Klassenfahrt nicht stattfinden können, so kann die Schulleitung die Klassenfahrt aussetzen. Ansonsten gelten für die Klassenfahrten die Vorgaben der Richtlinien für Schulfahrten in der Fassung vom 26.04.2013.

  • Die Klassenleitungen der Jahrgangstufen legen am Ende bzw. zu Beginn des Schuljahres unter Berücksichtigung schulorganisatorischer Aspekte die Termine der Klassenfahrten fest. Die Kooperation paralleler Klassen ist dabei anzustreben.
  • Auf Einladung der Klassenleitung beraten und beschließen die Klassenpflegschaften über Ziel, Dauer und Organisation der Klassenfahrten.
  • Die Kosten der Klassenfahrt in Jahrgangsstufe 7 soll die Obergrenze von 50€ nicht überschreiten.
  • Die Klassenfahrt der Jahrgangsstufe 8 soll für jede/n Schüler/Schülerin die Obergrenze von 200,00€ nicht überschreiten. Die Klassenleitungen und die Schulsozialarbeiterin beraten über Möglichkeiten der finanziellen Förderung.
  • Im Preis enthalten sind Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung (Halbpension) und Eintrittsgelder. Taschengeld ist nicht im Preis enthalten. Über notwendige Änderung dieser Höchstgrenze entscheidet die Schulkonferenz.

 

Sek II

  • Eine mehrtägige Studienfahrt in der Sekundarstufe II findet in der Jahrgangsstufe Q1 statt. Weitere Studienfahrten finden im Rahmen des Austauschs mit der Partnerschule Bialik Rogozin in Tel Aviv (Israel), dem Model United Nations und von Gedenkstättenfahrten statt.
  • Die Studienfahrten in der sind eine Schulveranstaltung. Es gelten daher auch alle gesetzlichen Vorgaben und Regelungen der Schule.
  • Die Teilnahme an der Fahrt in der Q1 ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend (§43 Abs.1 SchulG). In besonderen Ausnahmefällen istauf begründeten Antrag bei der Schulleitung eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich (§43 Abs.3 SchulG/ WRL 4.2).
  • Sollte aus personellen oder schulorganisatorischen Gründen die Durchführung einer Studienfahrt nicht stattfinden können, so kann die Schulleitung die Studienfahrt aussetzen.

Organisation

  • Schulleitung, Oberstufenkoordinator und Stufenleitungen legen am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe EF (Beginn des 2. Schulhalbjahres) unter Berücksichtigung schulorganisatorischer Aspekte (Ferienregelung, Abiturterminierung, etc.) den verbindlichen Termin der Studienfahrt für die kommende Jahrgangsstufe Q1 fest.
  • Auf Einladung der Stufenleitung beraten und entscheiden das Jahrgangsteam EF und die interessierten, in der zukünftigen Q1 unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer nach den Kurswahlen der Jahrgangsstufe EF für die Stufe Q1 (nach den Osterferien) die Organisationsform der Studienfahrt. Dabei ergeben sich folgende Möglichkeiten:
  • Leistungskursfahrten
  • Kursunabhängige Stufenfahrten
  • Fachschaftsfahrten (besonderer thematischer Schwerpunkt einer oder mehrerer Fachschaften, z.B. eine ein- oder mehrtägige Fahrt ins Römer-Museum in Xanten, Haltern/See oder Köln oder der Besuch einer Gedenkstätte)
  • Austausch mit der Partnerschule Bialik Rogozin in Tel Aviv
  • In allen Organisationsformen können die Fahrten eher einen allgemeinbildenden oder einen fachbezogenen Schwerpunkt setzen. Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass die Fahrten substanziell mit der Richtlinienpartitur der Jahrgangsstufe verbunden sind. Fahrtziele, thematische Schwerpunkte und weitere Rahmenbedingungen können in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern festgelegt werden.
  • Die Jahrgangsstufenpflegschaft der jeweiligen Stufe (EF, Q1, Q2) entscheidet zu Beginn der Jahrgangsstufe über die Angebote (WRL 2.4).]

 

Rahmenvorgaben

  • Die Dauer der Studienfahrt darf eine Woche nicht überschreiten. Die Studienfahrt soll für jeden Schüler/jede Schülerin die Höchstgrenze von 400,00€ nicht überschreiten, wenn nicht die Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einem höheren Preis zugestimmt haben. Im Preis enthalten sind im Normalfall Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung (Halbpension) und Eintrittsgelder. Taschengeld ist nicht im Preis enthalten. Über notwendige Änderung dieser Höchstgrenze entscheidet die Schulkonferenz.
  • Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin ist verpflichtet in angemessenem zeitlichen Rahmen eine Anzahlung zu leisten (etwa 1/3 des Gesamtpreises), damit eine feste Buchung der Fahrt erfolgen kann. Sollten nicht alle Anzahlungen fristgerecht eingehen, kann die Schulleitung in Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern die Fahrt ausfallen lassen. Die Lehrerinnen und Lehrer sollten die Möglichkeit anbieten, ratenweise Einzahlungen für die Fahrt vornehmen zu können. Die Stufenleitungen und die Schulsozialarbeiterin beraten über Möglichkeiten der finanziellen Förderung.
  • Für die konkrete Planung, Organisation und Durchführung der Studienfahrt sind die Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich, die das Angebot der Fahrt machen.