Vertretungskonzept

Vertretungskonzept der UNESCO-Schule

Grundsätzlich ist die Schule bestrebt, den Unterricht zu gewährleisten.

Dennoch ist Notwendigkeit zum Vertretungsunterricht  Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Klassenfahr­ten, Exkursionen, Projekte, Fort- und Weiterbildung, Erkrankungen usw. fallen Vertretungen an und müssen organisiert werden.

Unterrichtsausfall kann in der Praxis niemals vollständig vermieden, sondern muss soweit möglich auf ein pädagogisch vertretbares Maß reduziert werden. Das vorliegende Vertretungskonzept der UNESCO-Schule Essen dient der Transparenz für alle am Schulleben Beteiligten und stützt sich somit auf folgende allgemeingültige Grundsätze und Rahmenvorgaben:

  • Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf qualitativen Unterricht und angemessene Betreuung während der Schulzeit.
  • Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben einen Anspruch darauf, dass ihre Kinder während der Schulzeit sinnvoll beschult werden und die Schule ihre Aufsichtspflicht in altersgemäßer Weise gewährleistet.
  • Das Lehrerkollegium hat einen Anspruch darauf, dass die Zusatzbelastungen durch die Übernahme von Vertretungsstunden für das Kollegium zu minimieren sind, um eine Gesunderhaltung der Lehrkräfte zu gewährleisten und damit weiteren Unterrichtsausfällen vorzubeugen.

 

Verpflichtungen

 Schülerinnen und Schülern

  • Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich regelmäßig über den Vertretungsplan zu informieren (mindestens vor und nach dem Unterricht), die erforderlichen Materialien mitzuführen und die gestellten Aufgaben zu bearbeiten.  

  

Lehrerinnen und Lehrern

  • Krankmeldungen erfolgen am ersten Krankheitstag im Sekretariat der UNESCO-Schule bis spätestens 07:30 Uhr.
  • Krankenscheine sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Sekretariat abzugeben.
  • Fehlt eine Kollegin/ein Kollege aufgrund der Erkrankung eines Kindes unter 12 gilt: Grundsätzlich ist mit dem Kind ein Arzt aufzusuchen, der eine entsprechende ärztliche Bescheinigung ausstellt, die die Notwendigkeit der Abwesenheit des Kollegen begründet.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich regelmäßig über den Vertretungsplan zu informieren (vor dem Unterricht, in der ersten Pause und nach dem Unterricht).
  • Vorhersehbare Unterrichtsausfälle durch Exkursionen, Unterrichtsgänge, Unterrichtsbesuche, Seminartätigkeiten oder persönliche Belange sind frühzeitig (mindestens eine Woche im voraus) beim Vertretungsplanteam in die dafür ausliegende Liste einzutragen und bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, die Oberstufenkoordinatorin und das Stundenplan-Planungsteam.

 

Organisatorische Regelungen

Langfristige Ausfälle von Lehrkräften

  • Längerfristiger Ausfall von Kolleginnen und Kollegen soll vorrangig über den Einsatz von Fach-Vertretungslehrkräften geregelt werden.
  • Wenn keine geeigneten Kolleginnen bzw. Kollegen zur Verfügung stehen oder die Ressourcen erschöpft sind, wird versucht, den Ausfall durch Umverteilungen oder Unterrichtskürzungen und bei den entsprechenden Fachkollegen aufzufangen. Kürzungen des regulären Unterrichts können erforderlich werden, sollten aber vermieden werden.

 

Kurzzeitige vorhersehbare Ausfälle

  • Wandertage und Wanderfahrten dürfen bei den anwesenden Klassen grundsätzlich nicht zu erhöhtem Unterrichtsausfall führen.
  • Für Vertretungsstunden, die durch vorhersehbare Abwesenheit von Lehrkräften anfallen, stellt die Lehrkraft Arbeitsmaterial bzw. Aufgaben zur Verfügung.
  • In der Sekundarstufe I wird die Vertretung nach Möglichkeit durch Fachkollegen übernommen, die bei der Bearbeitung des Materials behilflich sein können. Absprachen mit den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern werden im Vorhinein getroffen. Zu Vertretungen werden zunächst die Kolleginnen und Kollegen herangezogen, deren Unterricht in den abwesenden Klassen ausfällt.
  • Der anwesende Vertretungslehrer ist zur Kontrolle der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler mit Eintragung ins Klassenbuch angehalten.
  • In der Sekundarstufe II bearbeiten die Schülerinnen und Schüler in Eigenverantwortlichkeit entsprechende Arbeitsmaterialien, die sie im Vorfeld von der Lehrkraft erhalten haben.

 

Kurzzeitige unvorhersehbare Ausfälle

  • Für jeden Tag ist eine Lehrkraft zur Frühaufsicht am Schuleingang postiert. Diese Frühaufsichten werden von allen Lehrkräften an ca. einem Tag alle 2 Monate übernommen. Bei einem Unterrichtsausfall in der ersten Stunde wird die Vertretung durch die Frühaufsicht übernommen, die an diesem Tag die Frühaufsicht hat.
  • Darüber hinaus ist für jeden Tag für die erste Stunde eine Bereitschaft mit einer Lehrkraft eingerichtet, die den zu vertretenden Unterricht übernimmt. Diese Bereitschaftsstunden werden nicht im Voraus, sondern nur an dem Tag verplant, an dem ein Unterrichtsausfall durch eine frühmorgendliche Abwesenheitsmeldung eintritt.

 

Allgemeine Regelungen

  • Jede/r Kollege/in hat in ihrem/seinem Stundevolumen eine Bereitschaftsstunde. Die Bereitschaftsstunden werden vom Stundenplan-Planungsteam über die Woche so verteilt, dass für jede Stunde zwischen der ersten und sechsten Unterrichtsstunde an jedem Tag mindestens eine, selten zwei Lehrkräfte als Bereitschaft zur Verfügung stehen.
  • Zusätzliche Vertretungsbedarfe in den zweiten bis fünften Unterrichtsstunden werden durch Springstunden aller Lehrerinnen und Lehrer abgedeckt. Hierbei wird beachtet, dass solche Lehrkräfte, die in der Woche bereits in ihrer Bereitschaftsstunde eingesetzt wurden oder an dem betreffenden Tag eine sehr hohe Unterrichtsbelastung haben, möglichst nicht zur Vertretung eingesetzt werden.
  • Über die Bereitschaft hinaus werden vornehmlich diejenigen Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt, die eine volle Stelle bekleiden. Lehrerinnen und Lehrer, die in Teilzeit beschäftigt sind, werden nur bei sehr hohen Bedarfen für Vertretungsstunden eingesetzt. Die Bezahlung aller Vertretungsstunden erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Vertretung erfolgt möglichst durch eine die Klasse unterrichtende Lehrkraft.
  • Die Vertretung erfolgt möglichst durch eine Fachlehrkraft.
  • Um Vertretungsnotwendigkeiten zu verringern, können kleine Gruppen bei Unterrichtsausfall zusammengefasst werden,

 

Bekanntgabe von Unterrichtsausfall, Vertretungen und Unterrichtsverschiebungen

  • Den Schülerinnen und Schülern wird der Vertretungsplan entweder einen Tag im Voraus oder bei kurzfristiger Änderung am selben Tag im Schaukasten neben der Hausmeisterloge bekanntgegeben.
  • Für die Lehrerinnen und Lehrer werden entsprechende Vertretungspläne im großen Lehrerzimmer am schwarzen Brett ausgehängt.
  • Vertretungen bezüglich Klausuraufsichten und Klausurzeiten werden auf gesonderten Plänen für die Lehrerinnen und Lehrer in beiden Lehrerzimmern neben den Klausurplänen oder auf den regulären Vertretungsplänen ausgehängt.

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit für den Vertretungsplan liegt beim stellvertretenden Schulleiter, bei der Oberstufenkoordinatorin und bei der Stellvertreterin im Verwaltungsteam.