Kommunikationskonzept

Ziele und Grundsätze

Ziel dieses Konzeptes ist, Klarheit über kommunikative Abläufe zu schaffen und somit alle am Schulleben Beteiligten zu entlasten. Ritualisierte Wege sollen verdeutlicht werden, ohne bewährte und flexible Kommunikationsmöglichkeiten abzuwerten.

Grundlagen jeder Kommunikation innerhalb der UNESCO-Schule sind Wertschätzung und Respekt. Sie bilden das Grundgerüst für eine menschliche wie zielführende pädagogische Zusammenarbeit. Kommunikation ist dabei als Prozess zu betrachten, der dauerhaften und verlässlichen Austausch zwischen Beteiligten sicherstellt.

Die Kommunikation innerhalb der UNESCO-Schule Essen

  • ist systematisch geplant und vorausschauend,
  • folgt sie den Grundsätzen der Verständlichkeit, Transparenz, Sachlichkeit und Ergebnisorientierung.
  • macht Verantwortlichkeiten und Abläufe transparent.
  • respektiert Diskretion gegenüber Dritten.
  • erfolgt grundsätzlich intern vor extern.
  • kommuniziert regelmäßig und aktuell die Ziele, Anliegen und Aktivitäten der Schule.
  • folgt rechtlichen Vorgaben, organisatorischen Rahmenbedingungen sowie den Bedürfnissen aller Beteiligten.

 

Interne Kommunikation

Ziele und Grundsätze

Kommunikation innerhalb des Kollegiums ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Kommunikation nach außen und für einheitliches pädagogisches Handeln. Optimal aufgestellt fördert eine erfolgreiche interne Kommunikation ein einheitliches Selbstverständnis innerhalb der Schule und wirkt unterstützend auf die Strategien der Schule zur Qualitäts- und Imageförderung. Unsere interne Kommunikation ist systematisch geplant und vorausschauend. Sie dient der Information, Orientierung, Vertrauensbildung und -stärkung, Motivation und Identifikation mit der Schule und findet dabei auf verschiedenen Hierarchieebenen statt. Sie regelt den Informationsfluss untereinander, von Schulleitung/Schulaufsicht an das Kollegium sowie von Kollegium an die Schulleitung.

Ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrerrat (Lehreratsvorsitzender als Kommunikationsschnittstelle) und Schulleitung ist an der UNESCO-Schule selbstverständliche Praxis.  Er zielt auf Transparenz über z.B. Personalentscheidungen (z.B. Einstellungen und Mehrarbeit) und organisatorische Regelungen (z.B. Vertretungsregelungen) ab und dient der Vertrauensbildung und -stärkung. Etwaige Konflikte zwischen Schulleitung(-smitgliedern) und dem Kollegium werden wahrgenommen und ergebnisorientiert bearbeitet.

Unberührt von diesem Konzept verbleiben informelle kollegiale Gespräche als zentraler Bestandteil einer von Wertschätzung geprägten Kommunikationskultur der UNESCO-Schule.

 

Instrumente interner Kommunikation

  • Vertretungsplan
  • Schwarzes Brett Lehrerzimmer
  • Fächer in den Lehrerzimmern
  • Aktennotizen, Berichte und Protokolle
  • Schulplaner
  • Telefonate
  • E-Mails
  • Briefe
  • persönliche Gespräche
  • Personalgespräche (Mitarbeitergespräche, Personalentwicklungsgespräche, Zielvereinbarungsgespräche)
  • Konferenzen, Dienstbesprechungen und Teamsitzungen

 

Beteiligte der schulinternen Kommunikation

  • Kolleginnen und Kollegen
  • Sekretärinnen und Sekretäre
  • Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
  • Hausmeisterinnen und Hausmeister
  • Reinigungspersonal
  • Kooperationspartner (z.B. Jugendhilfe Essen, Caritasverband Essen /Sozialdienst kath. Frauen)

 

Interne Kommunikationsformen und -abläufe

Kom1a

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Kom3

Kom4

Kom5

 

 

Schulöffentliche Kommunikation

Ziele schulöffentlicher Kommunikation

Unter Kommunikation innerhalb der Schulöffentlichkeit versteht sich die gezielte Weitergabe schulspezifischer Informationen an alle im System Schule beteiligten Akteure unter Ausschluss der breiteren Öffentlichkeit.

Werkzeuge schulöffentlicher Kommunikation

  • Vertretungsplan
  • Webseite
  • Informationstafeln
  • Aushänge
  • Elternbriefe
  • Informationsveranstaltungen
  • Stufen- / Klassenkonferenzen

 

Beteiligte der schulöffentlichen Kommunikation

  • Eltern, Betreuerinnen und Betreuer
  • Schülerinnen und Schüler
  • Jugendamt
  • Schulträger
  • Schulaufsicht

 

Schulöffentliche Kommunikationsformen und -abläufe

 KomÖff1

 

Beschwerdemanagement

Trotz aller Bemühungen um Transparenz, Kommunikation, Mitbestimmung und Verlässlichkeit kommt es im Alltag zwischen allen Beteiligten der Schulgemeinde immer wieder zu Konflikten, Missverständnissen und Meinungsverschiedenheiten.

Ein klar geregeltes Beschwerdemanagement unterstützt die Aufrechterhaltung und Optimierung eines gewaltfreien und lernförderlichen Lehr- und Lernklimas.

Grundsätze/Vorgehensweise

  • Der Umgang mit Konflikten ist grundsätzlich von einer Haltung der Wertschätzung, gegenseitigem Respekt, Verantwortung sowie dem Willen zur konstruktiven Konfliktlösung geprägt.
  • Beschwerden werden zeitnah und zügig bearbeitet, um eine Eskalation zu vermeiden.
  • Eltern, Schülerinnen und Schüler und Kolleginnen und Kollegen richten ihre Kritik und Beschwerden zunächst direkt an jene Person, an die sich die Kritik/Beschwerde richtet.
  • Die Beschwerdeführer schalten die nächste Ebene der Hierarchie erst dann ein, wenn die direkt Beteiligten nicht mehr alleine weiterkommen.
  • Die am Konflikt Beteiligten können sich auf jeder Ebene Unterstützung holen, z.B. von Klassensprecherinnen und -sprechern, der SV, Klassenleitungen, dem Lehrerrat, Klassen-oder Schulpflegschaftsvorsitzenden.
  • Die Schulleitung bearbeitet eine Beschwerde erst dann, wenn der o.g. Instanzenweg eingehalten wurde. Eine Ausnahme bilden schwerwiegende Vorwürfe von großer Tragweite: In solchen Fällen greift sie unmittelbar ein, sorgt unter Einbeziehung der betroffenen Parteien für die Aufklärung des Sachverhalts und dokumentiert das Ergebnis schriftlich.

 

Vorgehensweise bei Widersprüchen gegen Nicht-Versetzung bzw. Nicht-Erteilung eines Abschlusses / Abiturangelegenheiten

Die Entscheidung über eine Nicht-Versetzung bzw. die Nicht-Erteilung eines Abschlusses ist rechtlich ein Verwaltungsakt und hat daher juristisch den Status eines Widerspruchs.

Dieser muss schriftlich in der Schule eingereicht werden. Das jeweilige Dokument, welches die Versetzung bzw. den Abschluss bescheinigt, enthält eine entsprechende Rechtshilfebelehrung.
Auch hier gilt, dass zunächst schulintern dem Widerspruch abgeholfen werden muss. Zuständig hierfür im Sinne eines Beschwerdeausschusses ist dasjenige Gremium, welches die von der Beschwerdeführerin / dem Beschwerdeführer beanstandete Entscheidung getroffen hat.

 
Vorgehensweise bei Widersprüchen gegenüber Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG

Über Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz § 53, Abs. 3 entscheidet die Schulleitung bzw. die dafür gewählte Teilkonferenz. Eine Ordnungsmaßnahme ist ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Dieser muss schriftlich in der Schule eingereicht werden.

Ein Widerspruch gegen die Überweisung in eine parallele Lerngruppe oder gegen den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht (§ 53, Abs. 3, Ziffern 2 und 3) hat keine aufschiebende Wirkung.

Die von der Schulleitung ausgefertigte schriftliche Mitteilung über die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme enthält eine entsprechende Rechtshilfebelehrung.

Wie bei Beschwerden oder Widersprüchen gegen Noten, Nicht-Versetzung oder bei der Erteilung von Abschlüssen muss auch einem Widerspruch gegen eine von der Schule ausgesprochene Ordnungsmaßnahme zunächst schulintern abgeholfen werden. Ist dies nicht möglich, wird der Widerspruch an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 47 weitergeleitet.

 

Externe Kommunikation

Ziel der externen Kommunikation ist es, durch eine kontinuierliche Berichterstattung eine Transparenz nach außen zu schaffen. Diese Kommunikation erfolgt regelmäßig, aktuell und in geeigneter Form. Die Schule informiert über das Schulprofil bzw. über die Besonderheit des Aufbaugymnasiums als Schulform, Fächerangebot sowie Stundentafeln, AG-Angebote sowie das Selbstverständnis als UNESCO-Projektschule. 

So wird das gegenseitige Vertrauen gefördert und das positive Image einer qualitativ guten und zeitgemäßen Schule gepflegt.

Beteiligte der externen Kommunikation

  • Öffentlichkeit
  • Eltern potentieller NeuSchülerinnen und Schüler
  • Ehemalige Schülerinnen und Schüler
  • Stellenbewerber
  • Kooperationspartner (Vereine, Firmen, Sponsoren)
  • Netzwerk UNESCO-Projektschulen
  • Schulen: Lehrerinnen und Lehrer/Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter Schulleiterinnen und Schulleiter anderer Gymnasien, Real- und Hauptschulen, Berufskollegs
  • Universitäten, Fachhochschulen
  • Religiöse Einrichtungen (Kirchen, Synagogen, Moscheen)
  • Kulturelle Einrichtungen (Theater, Museen,)
  • Presse

Kommunikationskanäle

  • Veranstaltungen
  • Tag der offenen Tür
  • Sommerfest
  • Kunstausstellungen
  • Alumnitreffen
  • Benefizveranstaltungen
  • Schnupperunterricht
  • Beratungsgespräche/Aufnahmegespräche
  • Infomappe für neue Schülerinnen und SchülerInnen
  • Pressemeldungen
  • Homepage
  • Flyer
  • Plakate
  • externe Infobriefe
  • TV- / Radiobeiträge

 

Krisen- und Notfallkommunikation

Zuständigkeiten/Management

Im Falle einer Krisensituation ist die Schulleitung für die Koordination und Kommunikation mit notwendigen externen Helfern zuständig und verantwortlich. Sie entscheidet auch über die Wege der Kommunikation, die der Situation angemessen sind.

Sie kann Aufgaben delegieren, die dann als dienstliche Anweisungen zu verstehen sind. Hierbei wird sie vom Krisenteam unterstützt. Hierzu gehören Schulleitung, Schulsozialarbeiter, Hausmeister, Beratungslehrer, usw. Es sind rechtzeitig externe HelferInnen und Institutionen hinzuzuziehen (Feuerwehr, Polizei, Jugendamt, usw.).

Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung, ob eine Krisen- oder Notfallsituation vorliegt. Der genaue Ablauf einer solchen Situation ist im Ordner „Krisenplan“ geregelt. Dieser befindet sich im Schulleiterzimmer.

 

Beteiligte der Notfallkommunikation

  • Schulleitung
  • alle Lehrerinnen und Lehrer
  • alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • alle sich im Haus befindlichen Personen
  • alle Schülerinnen und Schüler
  • Eltern
  • je nach Notfall: Polizei, Rettungskräfte, Feuerwehr

 

Mögliche Krisen- und Notfallsituationen

  • Unwetterwarnungen/bedrohliche Naturereignisse
  • Vermisstenmeldung von Schülerinnen und SchülerInnen und/oder MitarbeiterInnen
  • Gewalttätigkeiten
  • Mobbing
  • kriminelle Vorkommnisse (sexuelle Belästigung, )
  • Feuer
  • Unfall/Tod
  • Bedrohungen durch Amok, Geiselnahme,
  • meldepflichtige Infektionskrankheiten

 

Allgemeine Informationsregelungen

Zur konstanten Verbesserung der kommunikativen Abläufe innerhalb der UNESCO-Schule sollen folgende Vorgehensweisen verfolgt werden:

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 Allen MitarbeiterInnen ist es untersagt, dienstliche oder schulbezogene Informationen an Dritte

(z. B. Presse) weiterzugeben. Dies geschieht nur durch die Schulleitung.

 

Ausblick und Entwicklungsziele

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