Fortbildungskonzept

Leitbild und Schulprogramm – Ziele der Lehrerfortbildung

Gemeinsam lernen – den eigenen Weg finden: Als Aufbaugymnasium und Unesco-Projekt-Schule hat sich die UNESCO-Schule Essen besonderen Entwicklungszielen verpflichtet. Wesentliche Aspekte dabei sind sowohl die Förderung von Kindern/Jugendlichen mit Migrationshintergrund als auch die Förderung begabter Schüler anderer Schulformen (z.B. Real- und Hauptschüler). Gymnasiale Schüler von G8 erhalten die Möglichkeit ab der siebten Klasse das Abitur nach neun Jahren abzulegen. Die Schulgemeinschaft ist dabei den Werten der UNESCO verpflichtet (vgl. Leitbild und Selbstverständnis: www.unesco-schule-essen.de)

Die Fortbildungsplanung der UNESCO-Schule Essen berücksichtigt daher in Anlehnung an das Schulprogramm besonders Fortbildungen, die den Umgang mit einer sehr heterogenen, multikulturellen Schülerschaft thematisieren und orientiert sich sowohl an dem Bedarf der Fachgruppen als auch an individuellen Bedürfnissen.

Daraus resultieren sowohl schulexterne Fortbildungen einzelner Kollegen und Fachgruppen als auch schulinterne Fortbildungen des gesamten Kollegiums.

 

Beteiligte und Zuständigkeiten

Fortbildungsplanung ist ein Prozess, der möglichst alle Mitglieder der Schulgemeinschaft im Hinblick auf ein gemeinsames Entwicklungsziel beteiligt. Fortbildungsplanung ist demnach gemeinsame Aufgabe aller Mitglieder des Lehrerkollegiums und des an der Schule arbeitenden Personals1, wobei ggf. Schüler-und Elternvertreter in den Planungsprozess einbezogen werden können.

 Schulleiter

Der Schulleiter entscheidet über Angelegenheiten der Fortbildung. In seine Zuständigkeit fällt unter anderem

  • das Hinwirken auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer,
  • die Genehmigung von Fortbildungsveranstaltungen,
  • die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen,
  • die Genehmigung von Fortbildungsanträgen,
  • die eventuell notwendige Genehmigung von Sonderurlaub,
  • die Genehmigung von Erstattungen aus dem Fortbildungsetat,
  • die systemische Verankerung der Fortbildungsergebnisse (Überprüfung und Evaluation der Nachhaltigkeit).

 

Fortbildungsbeauftragte

Beauftragt durch die für die Fortbildung der Lehrkräfte verantwortliche Schulleitung und gemäß des Geschäftsverteilungsplans der UNESCO-Schule Essen bearbeitet sie folgende Schwerpunkte:

  • Entwicklung einer Fortbildungskonzeption,
  • Ermittlung des Fortbildungsbedarfs des Lehrerkollegiums,
  • Ermittlung und Auswertung des Fortbildungsangebots,
  • Information des Kollegiums über Fortbildungsangebote,
  • Mitwirkung an der Fortbildungsplanung auch im Rahmen der Steuergruppe,
  • Organisation und Evaluation von Fortbildungsveranstaltungen des Kollegiums,
  • Unterstützung von Fachgruppen und Einzelpersonen in Fortbildungsfragen,
  • Kooperation mit den örtlichen Kompetenzteams,
  • Evaluation der durchgeführten schulinternen Fortbildung,
  • Verwaltung des Fortbildungsetats und Durchführung der notwendigen Online- Buchungen (FBON) im Auftrag der Schulleitung.

 

Einzelne Lehrkräfte

Die einzelne Lehrperson

  • teilt den persönlichen Fortbildungsbedarf mit,
  • prüft für die eigene Person infrage kommende Fortbildungsangebote,
  • reicht das bereitgestellte Antragsformular (siehe Anlage) bei der Fortbildungsbeauftragten zur Kenntnisnahme ein und
    • beantragt über WIL die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bei der Schulleitung,
    • berichtet in der Lehrerkonferenz oder Fachkonferenz über die Ergebnisse besuchter Fortbildungsveranstaltungen und
    • füllt den entsprechenden Rückmeldebogen für die Fortbildungsbeauftragte (siehe Anhang) aus.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist an der Beratung über Grundsätze der Fortbildung beteiligt und entscheidet über die Durchführung ganztägiger Fortbildungen für das Lehrerkollegium („Pädagogischer Tag“).

 

Lehrerkonferenz

Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf  Vorschlag der Schulleitung und der Steuergruppe. Sie berät über den Bedarf  an schulischer Fortbildung für das gesamte Kollegium und beantragt bei der  Schulkonferenz die Durchführung Pädagogischer Tage.

 

Lehrerrat

Nach § 69 Abs. 2 SchulG ist der Lehrerrat an bestimmten Entscheidungen  des Schulleiters in Bezug auf die Fortbildung zu beteiligen.

 

Fachkonferenzen

Die Fachkonferenzen ermitteln zum Beginn des neuen Schuljahres den fachspezifischen Fortbildungsbedarf und übermitteln entsprechende Anträge an den Fortbildungsbeauftragten.

 

Entscheidungskriterien

Auf der Basis der schulinternen Fortbildungsplanung für das jeweilig laufende Schuljahr und unter Berücksichtigung äußerer Anforderungen (z.B. curriculare oder schulorganisatorische Veränderungen), ebenso wie der schulischen Ressourcen (Budget, Terminplanung, Unterrichtsausfall) werden Fortbildungen von der Schulleitung genehmigt.

Die beantragende Lehrkraft sollte dafür Sorge tragen, dass ihr Unterricht durch z.B. geeignete Aufgaben gesichert ist.

 

Verfahren und Abläufe

Die Fortbildungsplanung orientiert sich an den für das Schuljahr angestrebten Schulentwicklungszielen (Schulleitung, Steuergruppe in Einvernehmen mit der Lehrer- und Schulkonferenz) und wird jährlich fortgeschrieben. Zu Beginn eines jeden Schuljahres erstattet die Fortbildungsbeauftragte in der Lehrerkonferenz Bericht über die Ausgaben des letzten Schuljahres und das Budget für das kommende Schuljahr. Die Termine für die schulinternen Lehrerfortbildungen werden festgelegt.

Im Lehrerzimmer liegt an zentraler Stelle ein Ordner aus, in dem alle eingehenden Fortbildungsangebote gesammelt und zugänglich gemacht werden. In diesem Ordner befinden sich ebenfalls die Antragsformulare und Vorlagen für die Rückmeldebögen sowie die ausgefüllten Rückmeldebögen zur Einsichtnahme, damit diese von dem Gesamtkollegium eingesehen werden können und so Rückfragen gestellt werden können bzw. im Bedarfsfall Expertenwissen eingeholt werden kann. Zusätzlich erfolgt eine gezielte Weitergabe durch die Schulleiterin und/oder die Fortbildungsbeauftragte. In einem digitalen Ordner (Schulen I / UNESCO-Allgemein / „Fortbildung“) befinden sich ebenfalls Informationen zur Fortbildungsplanung, das Fortbildungskonzept sowie Angebote verschiedener Anbieter (z.B. KT oder SINN).

Die Fortbildungsbeauftragte sammelt die entsprechenden Anträge und Bescheinigungen.

 

Ermittlung des Fortbildungsbedarfs und Setzen von Fortbildungsschwerpunkten

Zu Beginn eines Schuljahres wird der Fortbildungsbedarf in den unterschiedlichen Gremien und Gruppen erhoben und an die Fortbildungsbeauftragte rückgemeldet. Dabei werden für die Fortbildungsplanung Wünsche der Schulleitung, der Kollegen, der Fachkonferenzen, der Notwendigkeiten aus dem Schulprogramm und des Budgets berücksichtigt.

Auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen erstellen der Schulleiter und die Fortbildungsbeauftragte zusammen mit der Steuergruppe für das jeweilige Schuljahr (je nach Ziel auch längerfristig) die Fortbildungsplanung für das Gesamtkollegium zu fächerübergreifenden Themen, welche an einem oder zwei pädagogischen Tagen behandelt werden. Individuelle Fortbildungen und Fortbildungen von Fachgruppen werden gesondert von den jeweiligen Fachvorsitzenden mit der Schulleitung / Fortbildungskoordination abgestimmt. Darüber hinaus entstehender Fortbildungsbedarf, dessen Notwendigkeit sich erst im laufenden Schuljahr ergibt, wird in den laufenden Fortbildungsplan integriert, sofern die Vorgaben und Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Die Fortbildungsplanung wird allen Kollegen zugänglich gemacht und in der Lehrerkonferenz verabschiedet.

Es finden darüber hinaus schulintern Impulsfortbildungen im Rahmen eines KursKiosks statt (KAM), in denen KollegInnen relevante Themen anbieten. Interessierte KollegInnen können sich in die ausgehängte Liste eintragen. Finden sich mindestens drei interessierte KollegInnen, wird ein individueller Termin vereinbart und veröffentlicht, sodass KollegInnen auch spontan an diesem Termin teilnehmen können.

 

Planung, Durchführung und Evaluation

Nach Festlegung der Themen v.a. für schulinterne Fortbildungen prüft die Fortbildungsbeauftragte das Angebot, führt Gespräche mit Moderatoren (ggf. mit Schulleitung und Steuergruppe oder weiteren Mitgliedern des Kollegiums) und plant den genauen Ablauf (jederzeit transparent und offen für das Kollegium).